KOHLEAUSSTIEG
Sturm gegen Ausstiegsgesetz
Der Entwurf ist aus Sicht der Stadtwerke mangelhaft. Hauptkritik: Die Regelung bevorzuge die Betreiber von Braunkohlekraftwerken.
BERLIN
Für Michael Wübbels ist der Fall klar: Der Gesetzentwurf zum Kohleausstieg sei "in erheblichem Umfang verbesserungswürdig", sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU). Der Entwurf belaste die Betreiber von Steinkohlekraftwerken über Gebühr. Dagegen würden die Betreiber von Braunkohlekraftwerken geschont, kritisiert Wübbels. "Das Gesetz bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück." Es skizziere einen "holprigen Ausstiegspfad für Stein- und Braunkohle" und setze nicht genügend Anreize für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Der VKU, in dem die Stadtwerke zusammengeschlossen sind, steht mit seiner Kritik nicht allein. Zu Wochenbeginn hatten acht Mitglieder der von der Bundesregierung eingesetzten Kohlekommission kritisiert, der Gesetzentwurf widerspreche den Empfehlungen der Kommission.
Die Kritik der Kommissionsmitglieder entzündet sich insbesondere daran, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaltung von Braunkohlekraftwerken später erfolgen soll, als die Kommission es vorgeschlagen hat. Außerdem soll die Abschaltung in drei Wellen erfolgen. Die acht Kommissionsmitglieder fordern eine Verstetigung.
Der VKU greift diese Kritik in Teilen auf. "Die Steinkohle füllt die Lücken der Braunkohle", sagt Wübbels. Der Gesetzentwurf sei so gestrickt, dass er eine durch die Bund-Länder-Einigung nach hinten verschobene Reduzierung der Braunkohle durch eine höhere Reduzierung von Steinkohlekapazitäten kompensiere, kritisiert der VKU-Mann. "Diese Pfadabhängigkeit führt dazu, dass hochmoderne Steinkohlekraftwerke deutlich vor alten Braunkohlekraftwerken vom Netz sollen, ab 2027 sogar vollständig entschädigungsfrei", sagt Wübbels.
Es entbehre jeder energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Logik, dass die Steinkohle als Lückenbüßer für den verzögerten Braunkohleausstieg herhalten solle. "Dies trifft vor allem auch kommunale Kraftwerksbetreiber. Ohne angemessene Entschädigung für ihren wirtschaftlichen Schaden besteht die Gefahr, dass das Geld bei den betroffenen Stadtwerken für den dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung vor Ort fehlt", sagt Wübbels.
So sind nach VKU-Berechnungen über sieben Gigawatt moderner Steinkohlkraftwerke von einer entschädigungslosen Stilllegung ab 2027 betroffen, die alle erst 2013 oder später ans Netz gegangen sind. Viele moderne Steinkohlekraftwerke stünden mit Restwerten in dreistelliger Millionenhöhe in den Büchern der Stadtwerke. Die geplanten Regelungen könnten nach Einschätzung des VKU zu erheblichem Abschreibungsbedarf führen und Stadtwerke in eine finanzielle Schieflage bringen.
Zweiter großer Kritikpunkt des VKU: Das Gesetz setzt nach Überzeugung des Verbands nicht die richtigen Anreize, um bei KWK-Anlagen den Wechsel von Kohle auf Gas attraktiv zu machen. Der "Kohleersatzbonus" von derzeit 180 Euro je Kilowattstunde installierter Leistung müsse auf 450 Euro erhöht werden, fordert Wübbels. "Eine ordnungsrechtliche Stilllegung von Steinkohlekraftwerken in wenigen Jahren in Kombination mit zu geringen Anreizen, neue Gas-KWK-Anlagen zu errichten, sind eine gefährliche Kombination", sagt Wübbels. "Insbesondere kann dies zulasten der Bezahlbarkeit der Wärme und der Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme gehen. Daher müssen im parlamentarischen Verfahren wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden."
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
