Verbraucherzentrale mahnt Shell-Tochter 'The New Motion' ab
DÜSSELDORF
Verbraucherschützer kritisieren fehlende Preisangaben an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Shell-Tochter The New Motion Deutschland abgemahnt. New Motion verpflichte die Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 'den Preis für das Laden seines E-Autos selbst zu recherchieren', sagte Michelle Jahn, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW gestern. Damit wälze die Shell-Tochter ihre Pflicht zur klaren Preisinformation unzulässig auf die Autofahrer ab.
New Motion bietet nach eigenen Angaben den Nutzern seiner Ladekarten Zugang zu einem Netzwerk aus über 125000 öffentlichen Ladepunkten in 35 Ländern in ganz Europa. Die seit 2010 in Deutschland aktive Shell-Tochter hat europaweit mehr als 52000 eigene Ladepunkte installiert. Von dem Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Kunden von New Motion können ihre Fahrzeuge an Ladesäulen verschiedener Betreiber aufladen. Innerhalb dieses Netzwerkes gebe es sehr unterschiedliche Preise und Abrechnungsmodelle, sagte Jahn. Etwa nach Strommenge, nach Zeit oder pro Ladevorgang. Zur Ermittlung des Preises verweise New Motion auf Apps, ein Portal und eine Website. 'Vorgeschrieben ist aber, dass ein Unternehmen aktiv über den Endpreis informieren muss, bevor ein Vertrag zustande kommt.' Das Fehlen transparenter Preisangaben für E-Autos sei 'derzeit leider weit verbreitet', kritisierte Jahn. Auch der ADAC hatte die Unklarheit bemängelt.