Bau privater Ladestationen wird leichter

BERLIN

Künftig soll hierzulande jeder Wohnungseigentümer und jeder Mieter einen Rechtsanspruch auf den Bau von Ladestationen für Elektroautos haben. Am Dienstag legte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen entsprechenden Referentenentwurf vor. "Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur", sagte Lambrecht. Darum würden bauliche Maßnahmen nun erleichtert.

Bislang gibt es hohe Hürden, um eine Ladestation zu errichten. Nur wenn in Mehrfamilienhäusern alle Eigentümer einwilligen, kann ein solcher Einbau erfolgen. In einem Mietshaus kann der Vermieter den Bau von Ladesäulen ganz verweigern. Hierzu laufen die ersten Gerichtsprozesse.

Darum hatten Branchenverbände die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Hindernisse beim Ausbau der E-Mobilität zu beseitigen. Ein gutes Netz von Ladestationen gilt als wichtige Voraussetzung dafür, dass Elektroautos überhaupt gekauft werden. Die Neuregelungen könnten noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Das Wohneigentumsgesetz (WEG) stammt aus dem Jahr 1951 und wird den modernen Herausforderungen "in vielen Fällen" nicht gerecht, heißt es in Lambrechts Entwurf. "Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz", heißt es weiter.

Derzeit blockieren einzelne Wohnungseigentümer häufig wichtige Modernisierungen. Darum herrscht bei Mehrfamilienhäusern oft ein Investitionsstau. "Um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen zu verbessern, wollen wir die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit senken", kündigte Justizministerin Lambrecht an. Zugleich soll Wohnungseigentümern die Online- Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung gestattet werden.

Laut Entwurf soll jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau, also etwa der Einbau eines Fahrstuhls, sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden - allerdings auf eigene Kosten. Auch die Folgekosten wären allein von dem bauwilligen Wohnungseigentümer zu tragen.

Solche Ansprüche sollen künftig auch jedem Mieter zustehen. "Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann", heißt es aber in dem Referentenentwurf. Die Gerichte dürften also durch die Neuregelung jede Menge Arbeit bekommen.

In Zukunft soll also jede Versammlung unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig sein. Dadurch würden Mehrheitseigentümer benachteiligt.