Tempo für den Kohleausstieg
Regierung könnte Gesetz im Januar beschließen
BERLIN
Nach langer Verzögerung dürfte das Bundeskabinett nun in diesem Monat das Gesetz zum Kohleausstieg beschließen - fast ein Jahr nach den Empfehlungen der Kohlekommission. Am nächsten Dienstag könnte es nach Informationen der F.A.Z. im Bundeswirtschaftsministerium eine Einigung mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken über die anstehenden Entschädigungszahlungen sowie über den Umfang und den Zeitplan der Stilllegungen geben. Frühestens am nächsten Mittwoch, wahrscheinlich aber erst auf der nächsten Kabinettsitzung am 22. Januar, werde das Gesetz dann beschlossen.
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums wollte das nicht bestätigen, sagte aber, es sei das Ziel ihres Hauses, das Vorhaben möglichst schnell durchs Kabinett zu bringen. Das Ministerium hatte seinen Entwurf im Herbst vorgelegt, doch hatte er in der Öffentlichkeit und auch in der Ressortabstimmung immer wieder zu Reibereien geführt. Am Mittwoch machten Meldungen die Runde, wonach der Betreiber Uniper anbiete, seine Kohlekraftwerke abzuschalten oder auf Gas umzurüsten. Es müsse aber gewährleistet werden, dass im Gegenzug das neue Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ans Netz gehen könne. Auch mit RWE sei sich das Ministerium "handelseinig", hieß es. Früheren Angaben zufolge fordert RWE für die Stilllegung von einem Gigawatt Kraftwerksleistung 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro.
Weder die Wirtschaft noch das Ministerium wollten die Berichte zu einer möglichen Einigung bestätigen. Ein Uniper-Sprecher sagte, man werde sich erst nach Vorlage eines Gesetze äußern: "Uniper hat immer klargemacht, dass wir einen konstruktiven Beitrag zum Kohleausstieg in Deutschland leisten wollen." In den Verhandlungen um die Abschaltung soll die Bundesregierung zuletzt angeboten haben, dass die Betreiber die CO2-Emissionszertifikate der stillgelegten Blöcke zunächst behalten und auf dem Zertifikatemarkt anbieten dürfen. Allerdings werde die Menge der später neu auszugebenden Zertifikate entsprechend verringert, damit der beabsichtigte Klimaeffekt erzielt werden könne.
Vor einem Jahr hatte die Kohlekommission beschlossen, dass Deutschland bis zum Jahr 2038 schrittweise aus der Kohleverstromung aussteigen soll, die als besonders klimaschädlich gilt. Die hochmoderne Anlage Datteln 4 soll bis dahin möglichst umweltschonend Strom produzieren. Das Ende der Kernenergie ist auf das Jahr 2023 datiert.
Während die Bundesregierung mit Braunkohleverstromern wie RWE oder Leag direkte Gespräche führt, plant das Ausstiegsgesetz für die Steinkohle Ausschreibungen, mit denen die Betreiber in einer Art Auktion auf stillzulegende Kapazitäten und Entschädigungsleistungen bieten können. Falls das bis zum Jahr 2024 nicht in ausreichendem Maße gelingt, sieht der Gesetzentwurf Abschaltungen ohne Entschädigung vor. Dagegen wendet sich der Branchenverband BDEW. Dessen Vorsitzende Kerstin Andreae sagte der F.A.Z.: "Es ist wichtig, dass jetzt ein Kohleausstiegsgesetz verabschiedet wird, das keine entschädigungslose gesetzliche Stilllegung von Steinkohlekraftwerken vorsieht." Auch müsse die Versorgungssicherheit sichergestellt sein, indem wegfallende Kohlekapazitäten durch CO2-arme Stromerzeugungsanlagen ersetzt werden, vor allem durch Kraft-Wärme-Kopplung und Gaskraftwerke.
Dass es jetzt plötzlich vorangeht mit dem Kohleausstieg, dürfte auch personalpolitische Hintergründe haben. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) steht schon länger unter Druck, sowohl wegen seiner Energie- als auch wegen seiner Wirtschaftspolitik. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte kürzlich eine "Verjüngung" in der Regierung vorgeschlagen, was auch als Attacke auf Altmaier gewertet wurde. In der Energiebranche heißt es, das Wirtschaftsministerium versuche deshalb, jetzt demonstrativ seine Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.
