Das Gesundheitsamt des Kreises hat für das von der Wasser-Genossenschaft Ellerhoop zur Verfügung gestellte Wasser ein Verbot zur Verwendung des Wassers für Lebensmittelzwecke angeordnet. Dies gilt für alle Personen – und nicht nur für Babys und Kleinkinder bis zwei Jahren. Für alle anderen Zwecke kann das Wasser weiterhin verwendet werden. Beim Wäschewaschen kann es allerdings zu einer Gelbfärbung der Weißwäsche kommen. Das Gesundheitsamt hat das Verbot angeordnet, da der Zehn-Jahres-Unbedenlichkeitswert überschritten wurde. Wenn das Grundwasser einen Mangangehalt von einem Milligramm pro Liter enthält, ist ein Höchstwert überschritten. Fragen zur gesundheitlichen Relevanz beantwortet das Team Gesundheitlicher Umweltschutz unter Telefon (0 41 21) 45 02 22 94.