Stadtwerken droht Ärger mit dem Europäischen Gerichtshof
Verluste aus Bädern und Verkehr senken Steuerlast – Urteil könnte zu Preiserhöhungen führen
LUXEMBURG/KIEL
Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sind in Sorge um eine Säule ihrer Finanzierung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg prüft, ob die sogenannten steuerlichen Querverbünde ihrer Stadtwerke mit öffentlichen Schwimmbädern, Verkehrsbetrieben und Kultureinrichtungen gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Hintergrund ist, dass kommunale Stadtwerke vielerorts die dauerhaften Defizite von Freibädern und Schwimmhallen sowie Busbetrieben ausgleichen. Im Raum Kiel trifft das zum Beispiel auf Neumünster, Eckernförde und Schwentinental zu, darüber hinaus auch auf Lübeck, Flensburg, Elmshorn und Niebüll. Die Stadtwerke mindern dadurch ihren steuerpflichtigen Gewinn – und sparen Steuern. Das ist in Deutschland steuergesetzlich ausdrücklich erlaubt. Der EuGH könnte darin allerdings nach europäischem Recht eine unerlaubte verdeckte Beihilfe erkennen. Wenn die Luxemburger Richter die Querfinanzierung verwerfen, drohen den Bürgern drastische Preiserhöhungen in Schwimmbädern und Bussen. Die Betriebe müssten sich dann selbst tragen. „Das wollen wir uns gar nicht vorstellen“, sagt Jochen Nielsen vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag. „Das sorgt für große Unruhe.“ Sein Verband hat alle Mitgliedskommunen vorgewarnt, genau wie der Städteverband Schleswig-Holstein. Dessen Geschäftsführer Marc Ziertmann sagt: „Allein aus kommunalen Kassen würden wir das nicht schultern können.“ Die Querfinanzierung ist wegen eines Falls aus Mecklenburg-Vorpommern beim EuGH gelandet. Dort hatte das Finanzamt Verlustmeldungen eines städtischen Energieversorgers für 2002 und 2003 nicht anerkannt, weil die steuermindernden Verluste ohne die Querfinanzierung weiterer kommunaler Betriebe gar nicht entstanden wären. Der Energieversorger hatte daraufhin geklagt – ohne Erfolg, aber das Unternehmen hat Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München beantragt. Der BFH hat die Sache jetzt dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die Landeshauptstadt Kiel ist nicht betroffen, weil der städtische Eigenbetrieb Beteiligungen – anders als andernorts die Stadtwerke – keine Kapitalgesellschaft ist. Die Stadt lässt allerdings sicherheitshalber prüfen, ob der Fall auf öffentliche Haushalte übertragbar ist. Das Gutachten eines Steuerberatungsbüros soll im Januar 2020 vorliegen. Mit einem Urteil des EuGH wird erst 2021 gerechnet. „Das ist noch ein Stück weit weg“, sagt Nielsen. „Es droht aber am Horizont.“ Ziertmann warnt: „Der Ausgang des Verfahrens ist von hohem wirtschaftlichen Interesse für die Kommunen.“ Er hofft: „Vielleicht wird der Revisionsantrag noch zurückgezogen.“
