BEV-Pleite hat juristische Folgen
Billigstromanbieter BEV lockte mit Bonuszahlungen. Nach der Pleite droht vielen Kunden der Verlust des Geldes. Verbraucherschützer wollen nun stellvertretend vor Gericht ziehen.
BERLIN/DÜSSELDORF
Elf Monate nach der Pleite des Energieversorgers BEV mit Hunderttausenden Betroffenen wollen Verbraucherschützer einen Anspruch auf Zahlung des versprochenen Neukundenbonus erstreiten. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat deshalb eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Das teilte der Verband mit.
Mit der Klage will der VZBV feststellen lassen, dass der Bonus auch dann zu gewähren sei, wenn Verbraucher kein volles Jahr lang mit Strom oder Gas beliefert wurden. Grund für die zu kurze Lieferung war, dass BEV vor Ablauf der Jahresfrist zahlungsunfähig wurde. Laut VZBV soll außerdem geklärt werden, dass der Neukundenbonus von der Nachforderung des Insolvenzverwalters abzuziehen sei.
An der Klage können sich grundsätzlich nur die Verbraucher beteiligen, die einen Strom- oder Gasvertrag mit der BEV für die private Nutzung geschlossen hatten und denen ein Neukundenbonus versprochen wurde. Es geht um Fälle, in denen der BEV mit Verweis auf die Insolvenz den Strom kürzer als ein Jahr geliefert hat.
Die Klage richtet sich gegen den Insolvenzverwalter des Münchener Unternehmens, Axel Bierbach, der den Verbrauchern den Bonus unter Hinweis auf vertragliche Bedingungen nicht ausbezahlen will. Der VZBV vertritt dagegen die Auffassung, dass die insolvenzbedingte vorzeitige Beendigung von Strom- und Gaslieferverträgen vom Energieversorger und nicht vom Kunden ausgegangen sei.
"Daher gibt es keinen Grund, den Kunden den Bonus vorzuenthalten", sagte Verbandschef Klaus Müller. "Die Forderungen zur Nachzahlung des Insolvenzverwalters sind unhaltbar." Mit der Musterfeststellungsklage solle daher nun Klarheit für die Verbraucher geschaffen werden.
Das Amtsgericht München hatte Mitte Oktober das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit dem Beschluss ist der Weg für die Gläubiger frei, ihre Forderungen gegenüber der BEV anzumelden. Der Insolvenzverwalter Bierbach geht von 314 000 Gläubigern aus: 312 000 Kunden des Energieversorgers im ganzen Bundesgebiet und 2000 Lieferanten, darunter Strom- und Gasnetzbetreiber sowie Vermittlungsportale. Insgesamt erwartet Bierbach Gesamtverbindlichkeiten der BEV in Höhe von gut 207 Millionen Euro. 53,5 Millionen davon sind gegenüber Kunden, die im Schnitt rund 170 Euro vom Energieversorger fordern.
Über das Geschäftsgebaren des 2013 gegründeten Unternehmens BEV hatte es immer wieder Kundenbeschwerden gegeben. Bundesweit sollen Kunden unter anderem erst mit günstigen Preisen gelockt worden sein, bevor BEV dann die Preise massiv erhöhte. Mit der Ankündigung eines bis zu 25-prozentigen Neukundenbonus gewann BEV laut VZBV eine sechsstellige Zahl an Kunden. Die Boni stehen mit der Pleite des Anbieters nun infrage.
Insolvenzverwalter Bierbach erklärte dazu kürzlich im Handelsblatt, es würden nur dann Boni gutgeschrieben, wenn das Vertragsverhältnis mit der BEV mindestens zwölf Monate bestanden habe. "In solchen Fällen erfolgt die Verrechnung der Boni im Rahmen der Endabrechnungen, wobei der Bonusbetrag transparent ausgewiesen wird", erläuterte Bierbach. Wenn jedoch aufgrund der Insolvenz eine solche Vertragslaufzeit nicht zustande gekommen sei, entfalle der Bonus, auch wenn der Kunde dafür nichts kann. "Wir haben das juristisch umfassend geprüft, und das Ergebnis ist eindeutig", betonte Bierbach. "Die vertragliche Bedingung greift, unabhängig vom Verschulden." Dem widerspricht der VZBV entschieden. "Wir konnten keinen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen identifizieren, der eine solche Lesart erlaubt", heißt es in einer Mitteilung des Verbands. "Selbst wenn es eine entsprechende AGB-Klausel gäbe, wäre sie unwirksam." Schließlich habe der Verbraucher keinen Einfluss darauf, ob das Unternehmen ein Jahr lang "durchhält". Dieses Risiko dürfe daher nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.
Der Neukundenbonus stehe den Verbrauchern zu, unabhängig davon, ob sie ein Jahr lang beliefert wurden. Die Beträge, um die es geht, liegen nach Angaben des Verbands häufig zwischen 100 und 200 Euro pro Betroffenen.
"Die wenigsten Verbraucher wollen verständlicherweise wegen dieses Betrags die Kosten und Mühen einer eigenen Klage auf sich nehmen", sagte VZBVChef Müller. Deswegen kläre sein Verband mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen. "Betroffene müssen damit kein Prozesskostenrisiko auf sich nehmen, das übernimmt der VZBV."
Nach Angaben des Verbraucherverbands wird es einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Sobald das Register eröffnet ist, können sich Betroffene eintragen lassen.
Die Musterfeststellungsklage gibt es seit dem 1. November vergangenen Jahres und soll gleichartig geschädigten Verbrauchern die Möglichkeit geben, gemeinsam gegen ein Unternehmen zu klagen. Der VZBV führt wegen des Dieselskandals bereits eine Musterklage gegen den Volkswagen-Konzern. Hier 2 Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft hat sich knapp eine halbe Million Kunden registrieren lassen. Das Verfahren wird vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geführt.
ZITATE FAKTEN MEINUNGEN
314 Tausend Gläubiger zählt der Insolvenzverwalter des pleitegegangenen Billigstromanbieters BEV. Quelle: Insolvenzverwalter
